22 Sep
Kfz-Eigentümer verstorben: Wer darf das Fahrzeug weiterbenützen?
Verstirbt der Eigentümer eines Fahrzeuges stehen Angehörige oft vor der Frage: „Darf ich mit dem Auto des/der Verstorbenen fahren?“
Wer darf das Fahrzeug benutzen?
Ob die Familienmitglieder eines Verstorbenen das Fahrzeug auch nach dessen Ableben verwenden dürfen, hängt davon ab, wer Halter des Fahrzeuges ist und ob diese das Auto auch schon zu dessen Lebzeiten verwendet haben UND davon, ob es einen eindeutigen Erben gibt.
Klarheit über die rechtliche Erlaubnis, wer das Fahrzeug verwenden darf, gibt es ab der Erbantrittserklärung. Wurde ein eindeutiger Erbe des Autos bestimmt, darf dieser es auch benützen. Bei mehreren Erben üben alle gemeinsam dieses Recht aus, das Fahrzeug darf verwendet, umgemeldet oder abgemeldet, jedoch nicht verkauft werden. (Dies ist erst ab Unterzeichnung des Einantwortungsbeschlusses möglich.)
Deckungszusage einholen
Sind Sie Halter des Fahrzeuges, bzw. haben es zu Lebzeiten des Eigentümers bereits benützt, können Sie eine Deckungszusage beim Haftpflichtversicherer bzw. Kaskoversicherer einholen. Dieser wird meist zustimmen, wenn Sie als Angehöriger das Fahrzeug immer schon verwendet haben. Bis zum Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens sollte das Kfz dann ausschließlich vom Verfügungsberechtigen verwendet werden, um ev. Schwarzfahrten (= kein Versicherungsschutz) zu vermeiden.
Stellen Sie im Falle, dass Sie das Fahrzeug weiter benützen dürfen, sicher, dass die Versicherungsprämie bezahlt wird. Diese kann in vielen Fällen vom Konto des/der Verstorbenen nicht mehr abgebucht werden. Ersuchen Sie um Übermittlung eines Erlagscheines zur Begleichung der Prämie.
Kennzeichen hinterlegen
Konnte nicht eindeutig geklärt werden, dass das Fahrzeug verwendet werden darf, können Sie die Kennzeichen für die Dauer des Verlassenschaftsverfahrens unter Vorlage der Sterbeurkunde und der Zulassungsbescheinigung hinterlegen lassen – ab einer bestimmten Hinterlegungsdauer entstehen dann keine Kosten für die Versicherung (inkl. motorbezogene Versicherungssteuer). Das Fahrzeug darf dann nicht gefahren werden und ist auch nicht versichert.
Verfügungsberechtigung ausstellen
Um Klarzustellen, dass Angehörige bzw. Kfz-Halter nach dem Ableben des Kfz-Eigentümers das Fahrzeug weiterverwenden dürfen, kann zu Lebzeiten eine Verfügungsberechtigung vom Eigentümer ausgestellt werden. (Den aufrechten Versicherungsschutz sollte man mit der Kfz-Haftpflichtversicherung dennoch abklären.)